Die Buchhaltung wird im Einklang mit dem Rechnungslegungsgesetz Nr. 431/2003 geführt, d.h. alle Geschäftsvorfälle sind laufend, lückenlos und sachlich geordnet zu erfassen und zu buchen und die Belege werden dauerhaft aufbewahrt.
Buchführung
- doppelte Buchführung
- Eingaben/Ausgaben Rechnung
 
Belegerfassung
- Verbuchung aller Belege ins Buchhaltungssoftware
- Organisation der Eingangsbelege
- Vollständigkeitskontrolle und Kontrolle der Buchungsbelege
- Verbuchung auf analytische Konten und bei Bedarf auch die Kostenstellenerfassung
- Unterlagen fürs Controlling
Buchungsjournal und Hauptbuch
- laufende Fortführung des Buchungsjournals und des Hauptbuches
Jahresabschluss
- Durchführung des Jahresabschlusses
- Vermögens -und Schuldenabstimmung
- Hauptbuchabschluss
- Vollständigkeitskontrolle der Belege
- Vobereitung der Unterlagen für die Körperschaftssteuererklärung
- Jahresabschlusserstellung inklusive der Bilanz, GuV, Geldflussrechnung sowie auch Notizen
Umsatzsteuerevidenz
- Fortlaufende Umsatzsteuerevidenz
- Ausarbeitung und Einreichung der Steuererklärung, der Kontrollmeldung und der zusammenfassender Meldung
- Formale Vollständigkeitskontrolle aller Belege aus der Sicht der USt. Vorschriften
Kontrolle der doppelten Buchhaltung
- Kontrolle der doppelten als auch der Eingaben/Ausgaben Rechnung
- Vollständigkeitskontrolle der Buchhaltungsbelege aus der Sicht der Rechtmäßigkeit
- Alle Belege werden überprüft und komplettiert inklusive der Belegslistes
Zusatzleistungen
- Rechnungsstellung, Rechnungsevidenz, Banküberweisungen und andere