Die Buchhaltung wird im Einklang mit dem Rechnungslegungsgesetz Nr. 431/2003 geführt, d.h. alle Geschäftsvorfälle sind laufend, lückenlos und sachlich geordnet zu erfassen und zu buchen und die Belege werden dauerhaft aufbewahrt.

 

Buchführung

  • doppelte Buchführung
  • Eingaben/Ausgaben Rechnung

   
Belegerfassung 

  • Verbuchung aller Belege ins Buchhaltungssoftware
  • Organisation der Eingangsbelege
  • Vollständigkeitskontrolle und Kontrolle der Buchungsbelege
  • Verbuchung auf analytische Konten und bei Bedarf auch die Kostenstellenerfassung
  • Unterlagen fürs Controlling

 

Buchungsjournal und Hauptbuch

  • laufende Fortführung des Buchungsjournals und des Hauptbuches

 

Jahresabschluss

  • Durchführung des Jahresabschlusses
  • Vermögens -und Schuldenabstimmung
  • Hauptbuchabschluss
  • Vollständigkeitskontrolle der Belege
  • Vobereitung der Unterlagen für die Körperschaftssteuererklärung
  • Jahresabschlusserstellung inklusive der Bilanz, GuV, Geldflussrechnung sowie auch Notizen

 

Umsatzsteuerevidenz

  • Fortlaufende Umsatzsteuerevidenz
  • Ausarbeitung und Einreichung der Steuererklärung, der Kontrollmeldung und der zusammenfassender Meldung
  • Formale Vollständigkeitskontrolle aller Belege aus der Sicht der USt. Vorschriften

 

Kontrolle der doppelten Buchhaltung 

  • Kontrolle der doppelten als auch der Eingaben/Ausgaben Rechnung
  • Vollständigkeitskontrolle der Buchhaltungsbelege aus der Sicht der Rechtmäßigkeit
  • Alle Belege werden überprüft und komplettiert inklusive der Belegslistes

 

Zusatzleistungen

  • Rechnungsstellung, Rechnungsevidenz, Banküberweisungen und andere